Der Energieausweis

Ihren Ausweis bitte!

Seit dem 01. Januar 2009 ist der Energieausweis für Sie als Verkäufer bzw. Vermieter Pflicht.
Seit dem 01. Mai 2014  muss der Energieausweis nun auch den potentiellen Käufern oder Mietern bereits bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden.

Für Interessenten dient der Energieausweis als Orientierungshilfe, dass sie die Energieeffizienz des Gebäudes auf einen Blick erkennen. Sie als Verkäufer oder Vermieter von besonders energieeffizienten Immobilien haben dafür bessere Vermarktungschancen.

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 Es gibt dabei zwei Arten von Energieausweisen.

  • Dem verbrauchsorientierten Energieausweis liegen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zugrunde.
  • Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird mittels Gutachten der theoretische Energiebedarf ermittelt.

logo_EnergieScherb Immobilien ist ihr geprüfter EnergieWert-Expert und bietet ihnen den Service an:

  • Detaillierte Datenerhebung vor Ort
  • Ermittlung der Daten in Zusammenarbeit mit unseren Fachexperten Sprengnetter
  • Erstellung eines rechtsgültigen Energieausweises durch einen Energieberater

 Hier eine Übersicht ob und wann sie welchen Energieausweis benötigen:

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie mehr zum Thema Energieausweis.